Information für Mitarbeiter
Von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr, (Freitag bis 12.00 Uhr) ist Alkohol unerwünscht! Bei Nichteinhaltung d. Betriebsvereinbarung „Allgemeines Alkohol und Drogenverbot“ ist gemäß §82 GewO (RGB1.1885/22 in der derzeit gültigen Fassung) mit der Entlassung zu rechnen.
Die Reinigung der Geräte, Pinsel und Werkzeuge sowie das Händewaschen kann während der Arbeitszeit besorgt werden, es darf jedoch nicht früher als zehn Minuten vor Ende der Arbeitszeit damit begonnen werden. Umkleiden von Privatgarderobe und Arbeitskleidung ist vor bzw. nach der Arbeitszeit zu erledigen.
Fälligkeit des Entgelts:
Die Entlohnung erfolgt durch die Abgabe der unterschriebenen Wochenstundenzettel monatlich, an jedem letzten Werktag des Monats, auf das im Arbeitsvertrag angegebene Konto.
Download: Wochenstundenzettel
Download: Allgemeines Alkohol und Drogenverbot